Satzungen und Gebühren

Die Artikel 151 und folgende des konsolidierten Textes der kanarischen Raumordnungs- und Naturraumgesetze, die durch das Gesetzesdekret 1/2000 vom 8. Mai verabschiedet wurden, legen fest, dass die Erhaltung der Erschließungsanlagen und die Instandhaltung der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen nach ihrer Übertragung in die Zuständigkeit der amtierenden Verwaltung fällt. Sie legt auch Regeln für die Beteiligung der Grundstückseigentümer fest, die dieser Verpflichtung unterliegen und Teil der Erhaltungseinheit werden müssen.

 Diese gesetzliche Regelung muss durch die in den Artikeln 128, 131, 136, 137, 138, 139 und 140 der Verordnung über die Verwaltung und Durchführung der Planung auf den Kanarischen Inseln, die durch das Dekret 183/2004 vom 21. Dezember 2004 genehmigt wurde, ergänzt werden.

Um den Start des Polígono Industrial de Granadilla zu erleichtern und sicherzustellen, dass es jederzeit die erforderliche Aufmerksamkeit erhält, ist es notwendig, die Schaffung der entsprechenden Schutzeinrichtung in der besagten städtebaulichen Aktion zu fördern, die im Wesentlichen durch die vorliegende Satzung und die Bestimmungen der geltenden städtebaulichen Gesetzgebung geregelt wird" (...).

Die Satzung wurde schließlich am 25. April 2012 vom Gemeinderat von Granadilla de Abona genehmigt und im BOP Nr. 80 vom 18. Juni 2012 veröffentlicht. 

 

* Lo statuto completo dell'Ente di conservazione è consultabile a este enlace.

* Lo statuto completo dell'Ente di conservazione è consultabile a este enlace.

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